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   BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B   

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BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B (https://dejure.org/2018,21586)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B (https://dejure.org/2018,21586)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - B 13 R 9/16 B (https://dejure.org/2018,21586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Nachweis von Versicherungszeiten im Fremdrentenrecht

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, deren Beantwortung auf die Klärung der Erfüllung des Tatbestands des § 22 Abs 3 FRG im Einzelfall abzielt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, deren Beantwortung auf die Klärung der Erfüllung des Tatbestands des § 22 Abs 3 FRG im Einzelfall abzielt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Zwar habe das BSG in einem Urteil vom 21.4.1982 (4 RJ 33/81 - DAngVers 1982, 355) bereits entschieden, dass Beschäftigungszeiten aufgrund von Arbeitsbüchern der Sowjetunion wegen des danach nicht möglichen Nachweises krankheitsbedingter Unterbrechungen einzelner Arbeitsverhältnisse bzw der Lohnfortzahlung nur als glaubhaft gemacht angesehen werden können.

    So räumt er selbst ein, dass die formulierte Frage bereits durch das BSG-Urteil vom 21.4.1982 (4 RJ 33/81 - DAngVers 1982, 355) abschlägig beantwortet ist.

  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Der Kläger setzt sich in seiner Begründung insoweit weder - wie erforderlich - mit dem Wortlaut des § 26 S 2 FRG, der sich auf Satz 1 ("dabei") und damit auf die Anwendung des § 22 Abs. 1 FRG für den Fall einer nur zeitanteiligen Belegung des Kalenderjahres mit Beitrags- oder Beschäftigungszeiten bezieht, noch mit der Rechtsprechung des BSG hinreichend auseinander, wonach § 26 S 2 FRG "in diesem Zusammenhang" das Monatsprinzip regele (vgl BSG vom 12.2.2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 6 - Juris RdNr 24).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Er hätte sich auch mit der Entscheidung des Senats vom 19.11.2009 (B 13 R 145/08 R - Juris RdNr 28) auseinandersetzen müssen, wonach die in § 26, § 15 Abs. 1, Abs. 3 FRG enthaltenen Regelungen zur Prüfung zwingen, in welchen Zeiten ein Versicherter im Lauf des jeweiligen Kalenderjahres in welchem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat, damit diesen Zeiten Entgeltpunkte zugeordnet werden können.
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN; BSG Beschluss vom 26.6.1975 - 12 BJ 12/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN; BSG Beschluss vom 26.6.1975 - 12 BJ 12/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst Senatsbeschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 6).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst Senatsbeschluss vom 29.9.2017 - B 13 R 365/15 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 18.05.2016 - B 5 RS 10/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör -

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Im Übrigen gilt, dass die Einschränkungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung des § 128 Abs. 1 S 1 SGG oder des § 103 SGG auch nicht durch die Berufung auf die vermeintliche Verletzung der Ansprüche auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör umgangen werden können (vgl BSG Beschluss vom 18.5.2016 - B 5 RS 10/16 B - Juris RdNr 8 mwN; zuletzt BSG Beschluss vom 5.7.2017 - B 13 R 145/17 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN; BSG Beschluss vom 26.6.1975 - 12 BJ 12/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 29.06.2018 - B 13 R 9/16 B
    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Frage erneut klärungsbedürftig werden, hierfür ist jedoch darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprochen worden ist oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl schon BSG Beschluss vom 25.9.1975 - 12 BJ 94/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 29.09.2017 - B 13 R 365/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 05.07.2017 - B 13 R 145/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Uneingeschränkter Rügeausschluss;

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Demgemäß sagt ein Arbeitsbuch, das nur Beginn und Ende der einzelnen Arbeitsverhältnisse enthält, über (krankheitsbedingte) Unterbrechungen der einzelnen Arbeitsverhältnisse bzw. der Lohnfortzahlung nichts aus (BSG, a.a.O. m.w.N., auch zum Nachfolgenden; bestätigt im Beschluss vom 29.06.2018, B 13 R 9/16 B).

    In Ansehung dessen hat das BSG (a.a.O.; s. auch BSG, Beschluss vom 29.06.2018, B 13 R 9/16 B; Senatsurteil vom 21.09.2015, L 10 R 2535/12) ausdrücklich entschieden, dass sich aus derartigen Arbeitsbüchern der Sowjetunion, die - wie auch vorliegend - lediglich Beginn und Ende des jeweiligen Arbeitsverhältnisses ausweisen, ein Nachweis i.S.d. § 22 Abs. 3 FRG nicht führen lässt.

    Soweit die Klägerin weiter gemeint hat, die Rechtsprechung des BSG zur ausschließlichen Glaubhaftmachung durch sowjetische Arbeitsbücher sei seit der Einführung der Regelung des § 26 Satz 2 FRG durch das RRG 1992 (m.W.v. 01.07.1990) obsolet, weil die Vorschrift nunmehr die Gleichstellung von Kalendermonaten, die (nur) zum Teil mit Ausfall- bzw. Anrechnungszeiten belegt sind, mit vollwertigen Beitragszeiten anordne, erschließt sich diese Argumentation dem Senat - ebenso wie schon dem BSG selbst (Beschluss vom 29.06.2018, B 13 R 9/16 B - nicht. Denn wenn wie vorliegend im Arbeitsbuch überhaupt keine krankheitsbedingten Ausfallzeiten dokumentiert sind - "egal ob von weniger oder mehr als einem Kalendermonat Dauer" (BSG, a.a.O.) -, ändert § 26 Satz 2 FRG daran nichts.

    Bei der Frage, ob und inwieweit der Tatbestand des § 22 Abs. 3 FRG (nicht nachgewiesene Beitrags- oder Beschäftigungszeiten) im Einzelfall als erfüllt angesehen werden kann, handelt es sich zudem ohnehin um die Bewertung tatsächlicher Grundlage und nicht um eine grundsätzliche Rechtsfrage (BSG, Beschluss vom 29.06.2018, B 13 R 9/16 B).

  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG [Kammer] Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst Senatsbeschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - Juris RdNr 12).
  • BSG, 29.07.2019 - B 13 R 250/18 B

    Rente wegen Berufsunfähigkeit

    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9 mwN; vgl auch BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7; jüngst BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - Juris RdNr 12) .

    Im Übrigen gilt, dass die Einschränkungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung des § 103 SGG auch nicht durch die Berufung auf die vermeintliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) umgangen werden können (vgl BSG Beschluss vom 18.5.2016 - B 5 RS 10/16 B - Juris RdNr 8 mwN; BSG Beschluss vom 29.6.2018 - B 13 R 9/16 B - Juris RdNr 12) .

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